Genau

Ihre Anwälte für

Vertragsrecht in Innsbruck

Bei Erstellung und Abschluß von Miet-, Pacht-, Gesellschafts-, Schenkungs-, Übergabs-, Kauf-, Servituts- und sonstigen Verträgen ist die Beiziehung einer rechtlichen Beratung unerlässlich.

 

Die genaue Festlegung des Vertragsgegenstandes, die Regelung der Geldflüsse, die genaue Bestimmung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Gründe für eine Auflösung und die Folgen eines Vertragsbruches gehören zum Kern einer jeden Gestaltung.

 

Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Ausformulierung der Vertragsklauseln und möglichst vollständigen Beachtung aller Punkte, sondern überprüfen ihre beabsichtigten Inhalte auch auf deren rechtliche Zulässigkeit sowie steuerliche Auswirkung und wickeln alle erforderlichen Begleitmaßnahmen, wie z.B. erforderliche Anzeigen an Behörden (Grundverkehrs-, Gewerbebehörden, Finanzämter) bis hin zur Durchführung im Firmen- und Grundbuch ab.

 

Verträge sind in den seltensten Fällen schablonenhaft zu erledigen, weil die Vertragsparteien stets ihre einzelfallbezogenen Überlegungen beinhaltet wissen wollen.
Verträge sind Friedensinstrumente, weil sie spätere Auseinandersetzungen vermeiden sollen. Der Rechtsanwalt ist vor allem deshalb zur Verfassung von Verträgen besonders geeignet, weil er aus seiner reichen Prozesserfahrung sieht, welchen Problemen durch eine kluge Vertragsgestaltung vorbeugend begegnet werden kann.

Unser Tipp für Sie:

Erkundigen Sie sich beim Abschluß von Mietverträgen über die Zulässigkeit von Befristungen und Mietzinsbildungen. Verlangen Sie bei Kaufverträgen die Abwicklung der Zahlungsflüsse nach dem Treuhandstatut der Tiroler Rechtsanwaltskammer für größtmögliche Transparenz und Sicherheit.

 

Wir erarbeiten mit Ihnen Ihre persönliche Gestaltung!

 

Wir betreuen laufend Wohnbauprojekte nach dem Bauträgervertragsgesetz und führen Treuhandabwicklungen durch.

 

Ihre Rechtsanwälte für das Vertragsrecht in Innsbruck