Wir vermitteln

Ihre Anwälte für

Familien-, Ehe- und Erbrecht in Innsbruck

Schwierigkeiten in familiären Beziehungen haben in erster Linie eine menschliche Dimension.

 

Eine ausgewogene rechtliche Ausgestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen kann aber eine Grundlage zur Vermeidung oder Verringerung von Konflikten bieten. Auch eine streitig begonnene Auseinandersetzung muss nicht bis zum bitteren Ende geführt werden, sondern kann jederzeit ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden, welcher im idealen Fall den Grundstein für ein künftig gedeihlicheres Auskommen bildet.

 

Die Abwicklung einer Verlassenschaft kann ebenso von dem/den Erben selbst oder unter Beiziehung eines Rechtsanwaltes im Wege der sogenannten schriftlichen Abhandlungspflege vorgenommen werden. Der Bogen unserer Tätigkeit spannt sich von der vorausschauenden Abfassung eines Testamentes über dessen Registrierung bis hin zur Abwicklung einer Verlassenschaft und ist nicht nur auf die Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten beschränkt.

Unser Tipp für Sie:

Gerade der Bereich familiärer und erbrechtlicher Auseinandersetzungen zeigt, dass bedingungsloser (Rechts-)Streit nahezu immer mehr zerstört als erreicht. Immer wenn vor allem menschliche Dimensionen in eine rechtliche Auseinandersetzung einfließen, sollte man den geeigneten Zeitpunkt für einen besonnenen Vergleich suchen. Was damit auch an Vermögenswerten erhalten bleiben kann, stellt üblicherweise alle bisherigen Streitteile besser.

 

Wir helfen Ihnen beim Finden von Auswegen!

 

Ihre Rechtsanwälte für das Familien-, Ehe- und Erbrecht in Innsbruck