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Der Klient
Verschwiegenheit - Vertrauen - Honorar |
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Verschwiegenheit
Der Rechtsanwalt ist zur strengen Verschwiegenheit über alles, was ihm vom Klienten anvertraut wird, verpflichtet und kann auch nicht vor Gericht oder bei einer Verwaltungsbehörde dazu gezwungen werden, über das ihm Anvertraute Angaben zu machen. Dieses streng zu wahrende und gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis ermöglicht eine große Offenheit im Gespräch mit dem Anwalt, ohne die Gefahr irgendeines Nachteiles befürchten zu müssen.
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Vertrauen
Das vom Klienten dem Anwalt entgegengebrachte Vertrauen, sei es durch umfassende Information oder die treuhändige Überlassung von Geld oder anderen Vermögenswerten, ist ein sorgfältigst zu wahrendes Gut. Nur dem vollständig informierten Anwalt wird es gelingen, die Interessen des Klienten bestmöglich wahrzunehmen. Im Umgang mit Geldern und sonstigen Vermögenswerten legt die Kanzlei Wert auf größtmögliche Transparenz und bestmögliche Sicherheitsstandards. Die punktgenaue Erfüllung von Treuhandaufträgen, eine umfassende und nachvollziehbare Berichterstattung samt Abrechnung ebenso wie die Mitgliedschaft zum Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer gehören dabei zum Selbstverständnis der Kanzlei.
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Honorar
Das Bemühen um eine individuelle Problemlösung kann verständlicherweise nicht kostenlos sein. Für die Leistungen des Rechtsanwaltes gibt es eine genaue Tarifordnung, über welche wir vor Beginn der Tätigkeit Aufklärung geben. Manchmal erscheinen vor allem sach(streit-)wertbezogene Tarifansätze nicht leistungsgerecht. Die Pauschalierung des Honorars wie beispielsweise für Vertragsgestaltungen oder sonst vorab vom Umfang abzugrenzende Tätigkeiten bietet eine gerechte Alternative. Bei Leistungen, die weder vom Umfang oder ihrer Dauer vorherbestimmt werden können, bietet sich die Vereinbarung eines Honorars nach Stundensätzen an. Der Erstkontakt mit unserer Kanzlei zur Erörterung Ihres Problems ist jedenfalls unverbindlich und kostenlos!
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